Arbeits- und Gesundheitsschutz

Seit jeher gehört es zu den wichtigsten Aufgaben in einer Schule, allen Schülerinnen und Schülern ein sicheres, von Gefahren freies und Gesundheit förderndes Lernumfeld zu gewährleisten.

Seit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 ist eine Schulleitung explizit verpflichtet, auch allen anderen Personen, die in der Schule tätig sind, einen sicheren und von Gefahren freien Arbeitsplatz zu gewährleisten. Entsprechende Vorgaben finden sich in den grundlegenden Erlassen Arbeitsschutz in Schulen vom 12.05.2004, Sicherheit im Unterricht vom 01.09.2004 und Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vom 28.07.2008.

Die vielschichtigen Aufgaben, Vorschriften und Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hat der Kultusminister in einer sehr informativen Website gebündelt:

Alle interessierten Lehrkräfte, sonstigen Bediensteten, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern finden dort unter den Kapitelüberschriften sehr viele Hinweise. Exemplarisch seien einige der Links zu besonders wichtigen Themen genannt:

Verantwortung/Organisation mit u. a.:

Beratung und Unterstützung mit u. a.:

Gefährdungen und Maßnahmen mit u. a.:

Allgemein bildender Bereich mit u. a.:

Zusätzlich zu dieser Website stehen den Lehrkräften und sonstigen Bediensteten alle wichtigen Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutzes an unserer Schule in den roten Ordnern im Lehrerarbeitsraum zur Einsicht bereit.

A. Ciesielski