Bankkaufmann/-frau
Allgemeines
Der Ausbildungsplatz bei einer Bank oder Sparkasse bietet eine anspruchsvolle und facettenreiche Ausbildung in einem Beruf, der auch heute noch gute Aufstiegsmöglichkeiten bietet, ohne ein Hochschulstudium zu absolvieren.Bankkaufleute sind in allen Bereichen der Kreditinstitute tätig. Ihre Aufgaben sind Akquisition, Beratung und Betreuung von Kunden sowie der Verkauf von Bankleistungen und Bankprodukten. Da es im Produkt- und Dienstleistungsangebot der Kreditinstitute kaum Unterschiede gibt, ist die Beratungsqualität zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden.
Die Berufsschule als dualer Partner in der Berufsausbildung vermittelt ergänzend zur praktischen Ausbildung in den unterschiedlichen Bereichen der Banken ein breites Basiswissen.
Aufnahmevoraussetzungen
Das Anforderungsprofil an die Mitarbeiter von Kreditinstituten ist durch eine zunehmende Markt- und Kundenorientierung gekennzeichnet. Diesen Anforderungen trägt die Bankausbildung Rechnung. Das Ziel der betrieblichen und schulischen Ausbildung von Bankkaufleuten ist auf den Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz gerichtet.Eine wichtige persönliche Voraussetzung für die angestrebte berufliche Handlungsfähigkeit liegt in der Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengerecht und selbstständig lösen zu können. Neben der Fachkompetenz sollte der/die zukünftige Bankkaufmann/-frau folgende Qualifikationen erfüllen:
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Methoden- und Medienkompetenz
- Freude am Umgang mit Menschen
- Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
- Flexibilität und ständige Leistungs- bzw. Lernbereitschaft.
Dauer des Ausbildungsganges
Die Dauer der Ausbildung beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre. Bei entsprechender Vorbildung (z. B. Abitur) verkürzt sich diese auf zwei bzw. zweieinhalb Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Ausbildung ist eine Verkürzung ebenfalls möglich.Unterrichtsinhalte
Der berufsbezogene Bereich umfasst aufgrund der zum 1. August 1998 erfolgten Neuordnung folgende wesentliche Inhalte:- Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen für das tägliche private und berufliche Handeln
- Konten eröffnen und führen
- Abwicklung des inländischen und ausländischen Zahlungsverkehrs
- Geld- und Vermögensanlagen (einschließlich besonderer Finanzinstrumente) anbieten
- über Steuern informieren
- Kredite einschließlich Baufinanzierungen bearbeiten
- Grundlagen des Rechnungswesens und des Controllings
- Einflüsse in die Wirtschaftspolitik beurteilen.
Unterrichtsorganisation
Die Bankauszubildenden werden je nach Ausbildungsdauer in vier bis sechs zusammenhängenden Schulblöcken für ca. sechs bis sieben Wochen unterrichtet. Der Unterricht wird zurzeit von acht Lehrerinnen und Lehrern erteilt. Alle haben ein wirtschaftswissenschaftliches und pädagogisches Studium abgeschlossen. Darüber hinaus verfügt der größte Teil über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bankbereich.
Die Einschulung der Auszubildenden (Ausbildungsbeginn 01.08.2011) findet statt am 12.12.2011 in Raum B18.
Abschlüsse und Berechtigungen
Der schulische Teil der Berufsausbildung endet mit dem erfolgreichen Abschluss der vier bzw. sechs Unterrichtsblöcke und wird mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule dokumentiert.Die Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück unterteilen sich in die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Die Zwischenprüfung findet Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Gegenstand der Prüfung sind die im Ausbildungsrahmenplan entsprechend der zeitlichen Gliederung für das erste Ausbildungsjahr festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse.
Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den drei Fächern Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In diesen Fächern wird die Prüfung in programmierter Form durchgeführt. Im Fach Bankwirtschaft wird außerdem eine konventionelle Prüfung durchgeführt. Hier müssen die Auszubildenden neben den programmierten Aufgaben (Dauer: 60 Minuten) drei Fälle aus dem Bereich Bankwirtschaft in 90 Minuten bearbeiten.
Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem „Kundenberatungsgespräch“. Hier stehen aufgrund der Ausbildungsordnung die kundenorientierte Kommunikation und das kunden- sowie marktorientierte Handeln im Mittelpunkt. In diesem Gespräch berät der Prüfling einen Kunden (Prüfer) auf der Grundlage eines praxisorientierten Falles aus den Bereichen Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage oder Kreditgeschäft. Das Prüfungsgespräch als letzter Teil der Abschlussprüfung soll max. 20 Minuten dauern.
In den Prüfungsausschüssen sind neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern regelmäßig auch Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule vertreten, so dass wir stets informiert sind, worauf wir unsere Auszubildenden vorbereiten müssen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfungen hat der Auszubildende eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Die Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung sind vielfältig und richten sich nach individuellen Neigungen und persönlichem Engagement.
Anmeldung
Zu den Anmeldeformalitäten gelangen Sie über folgenden Link:Ansprechpartnerin
Ihre Ansprechpartnerin für die Fachgruppe Banken ist:OStR'in M. Schmoll-Klute
