Elternvertretung
Eltern begleiten Ihre Kinder auf dem - nicht immer einfachen - schulischen Weg. Die Bedeutung der Eltern für den Schulerfolg ist uns bewusst. In unserem Leitbild ist die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule daher auch ausdrücklich so formuliert: "Mit Erziehungsberechtigten kooperieren wir partnerschaftlich und sachorientiert."
Zur Umsetzung dieses Ziels wirken die Erziehungsberechtigten in unserer Schule in verschiedener Weise mit, durch:
1. Klassenelternschaften (§ 89 Niedersächsisches Schulgesetz)
Die Erziehungsberechtigten (Klassenelternschaft) wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Vertreterinnen oder Vertreter in der Klassenkonferenz und deren Ausschuss.
2. Schulelternrat (§ 90 Niedersächsisches Schulgesetz)
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat unserer Schule ist gegenwärtig folgendermaßen besetzt:
| Schulelternratsvorsitzender: | Carlos Nòbrega |
| Stellvertretende Schulelternratsvorsitzende: | Ina Hochreuter-Hey, Saskia Schwöppe |
Zusätzlich wählt der Schulelternrat die Elternvertreterinnen und Elternvertreter in Konferenzen und Ausschüssen.
3. Elternvertreter im Schulvorstand (§ 38 NSchG)
Mit der Einführung der "Eigenverantwortlichen Schule" in Niedersachsen hat unsere Schule größere Kompetenzen, aber auch zusätzliche Verwaltungsaufgaben erhalten.
Ein wesentlicher Bestandteil der geänderten Schulverfassung ist der Schulvorstand als neues zentrales Organ der Schule. Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über so wichtige Dinge wie die Verwendung der Haushaltsmittel und die Ausgestaltung der Stundentafel.
Dem Schulvorstand gehören als Elternvertreter an: Eva Maria Steinke, Dr. Bernd Thober
