Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Allgemeines
Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/rsind anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen für ihre Mandanten. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten in den Kanzleien aus.
Die Arbeit in der Kanzlei dreht sich um Menschen und Unternehmen, die ihr Recht bekommen wollen. Kein Fall ist wie der andere. Ein spannendes, abwechslungsreiches Arbeitsumfeld, in dem wache Köpfe gefragt sind: Denn Rechtsanwälte und Anwaltsnotare brauchen in ihrem Team die gezielte Unterstützung qualifizierter Fachangestellter.
Fachangestellte übernehmen eine tragende Rolle im Team. Sie helfen dem Anwalt und der Anwältin, die Rechtsangelegenheiten ihrer Mandanten zu klären.
- Wer hat Schuld am Verkehrsunfall?
- Wer muss den Wasserhahn in der Mietwohnung reparieren?
- Wann kann eine Ehe geschieden werden und bei wem dürfen die Kinder leben?
- Mit welchem Strafmaß muss der Mandant für den Banküberfall rechnen?
- Welche Werke kann ein Künstler urheberrechtlich schützen lassen?
Weiteres Informationsmaterial zum Ausbildungsberuf erhalten Sie auch unter
Aufnahmevoraussetzungen
Die Auszubildenden bewerben sich in den Anwaltskanzleien um einen Ausbildungsplatz.Es werden Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss genommen, wobei die ausbildenden Kanzleien Kandidatinnen und Kandidaten mit Realschulabschluss bzw. der allgem. Hochschulreife (Abitur) bevorzugen.
Die Kanzleien erwarten gute Deutschkenntnisse in Schrift und Form.
Dauer der Ausbildung
Sie beträgt in der Regel drei Jahre mit der Möglichkeit der Verkürzung, die von bestimmten Voraussetzungen abhängig ist.Informationen hierzu erhalten Sie von den Klassenlehrern oder direkt von der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.
Unterrichtsinhalte
In den drei Ausbildungsjahren ist neben den allgemeinbildenden Fächern der berufsbezogene Unterricht in 14 Lerngebiete aufgeteilt.- Einstieg in den Beruf
- Stellung der Kanzlei in der Wirtschaft
- Komponenten der Informationsverarbeitung
- Personalwirtschaft unter arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten
- Durchsetzung von Forderungen
- Rechnungswesen als Kontroll- und Steuerungsinstrument
- Informationsfluss in der Kanzlei
- Das Familienrechtsmandat
- Das Strafrechtsmandat
- Grundlagen notarieller Tätigkeiten in Verbindung mit Tätigkeiten in der Liegenschaft (Lerngebiet 10/11)
- Grundlagen notarieller Tätigkeiten in Verbindung mit Tätigkeiten im Familien- und Erbrecht (Lerngebiet 10/12)
- Rechtsformen von Kanzleien und Unternehmen (Lerngebiet 13)
- Die Kanzlei im Einfluss von Geld und Kredit (Lerngebiet 14)
Unterrichtsorganisation
Der Berufsschulunterricht findet an zwei Tagen in der Woche statt; an einem langen Berufsschultag mit 8-9 Unterrichtsstunden und einem kurzen Tag mit 4-5 Stunden.Der Unterricht beginnt i.d.R. um 08:00 Uhr.
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Prüfung wird vor der Rechtsanwalts- und Notarkammer Oldenburg abgelegt. Sie besteht aus den folgenden fünf schriftlichen Fächern- RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) / KostO (Kostenordnung),
- ZPO (Zivilprozessordnung) / FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
- fachbezogene Informationsverarbeitung,
- Rechnungswesen,
- Recht, Wirtschaft und Soziales
Die Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung.
Nach i.d.R. 3-jährigem Besuch der Berufsschule erwirbt man unter bestimmten Notenvoraussetzungen den Berufsschulabschluss, gegebenenfalls kann der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden.
Nach zwei Jahren beruflicher Tätigkeit bietet die Rechtsanwaltskammer den Fortbildungslehrgang zur Geprüften Rechtsfachwirtin bzw. zum Geprüften Rechtsfachwirt oder auch zur Geprüften Notarfachwirtin bzw. zum Geprüften Notarfachwirt an.
Anmeldung
Die ausbildenden Kanzleien melden die Auszubildenden vor Beginn des Berufsschuljahres zum Unterricht an.Beachten Sie dabei die Angabe der entsprechenden Berufsbezeichnung:
Rechtsanwaltsfachangestellte
oder
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.
Zu den Anmeldeformalitäten gelangen Sie über folgenden Link:
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für die Fachgruppe "Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte" istHerr OStR Heiner Oortmann.
