Sozialversicherungsfachangestellte/-r
Allgemeines
Unabhängig von den Fachrichtungen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten des Sozialversicherungsrechts ergeben sich laut Rahmenlehrplan folgende Anforderungen für alle Sozialversicherungsfachangestellten:
- Im Mittelpunkt des Tätigkeitsfeldes des Sozialversicherungsfachangestellten steht die Bewältigung komplexer Aufgaben aus den Bereichen Versicherung, Beiträge und Leistungen. Dabei werden in zunehmendem Maße die erforderlichen Arbeiten mithilfe der modernen Informationstechnik erledigt.
- Von Sozialversicherungsfachangestellten wird umgehende Anpassung an sich verändernde Rechtsnormen erwartet. Sie müssen sich markt- und kundenorientiert verhalten und bei ihren Handlungen ökonomische Effizienzkriterien beachten und auch ökologischen Anforderungen gerecht werden.
- Die Arbeit verlangt Denken in Zusammenhängen und Selbstständigkeit beim Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsvorgängen. In der Begegnung mit Versicherten, Betrieben und Mitarbeitern sind Kommunikations-, Präsentations- und Kooperationsfähigkeit unumgänglich.
- Dadurch stellt das Beschäftigungssystem im Sozialversicherungsbereich höhere Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefragt sind Fähigkeiten des problemorientierten, vernetzten und kreativen Denkens, Entscheidens und Handelns sowohl eigenständig als auch im Team.
Aufnahmevoraussetzungen
Erfahrungsgemäß setzen Krankenkassen für die Ausbildung mindestens den Sekundarabschluss I voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden verfügt jedoch über einen erweiterten Sekundarabschluss I, eine Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife.Dauer des Ausbildungsganges
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und kann unter Umständen auf 2,5 Jahre verkürzt werden.Unterrichtsinhalte
Allgemeine Lernziele in der Berufsschule
- Die Berufsschule soll neben weiterführendem Allgemeinwissen berufsbezogene Fachinhalte vermitteln. Außerdem sollen Urteilsvermögen und Handlungsfähigkeit ausgebaut werden.
- Es sollen Grundwissen vermittelt und Zusammenhänge in der Arbeitswelt und in anderen Bereichen erkannt werden.
- Die aktuelle Wirtschafts- und Sozialpolitik wird vermittelt und diskutiert.
- Der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken wird geschult.
- Es müssen Problemstellungen erfasst und Lösungsvorschläge mithilfe von beschafften Informationen selbstständig entwickelt werden.
Lernfelder
In den 3 Ausbildungsjahren sind 16 Lernfelder Gegenstand des Unterrichts.
- Grundlagen der Informationsbeschaffung
- Sozialversicherungsträger als Wirtschaftseinheit in der sozialen Marktwirtschaft.
- Sozialversicherung als besondere Form der Versicherung im Sozialstaat
- Soziale Entschädigung und soziale Hilfen, Ehe- und Familienrecht
- Einführung in das Recht und bürgerlich-rechtliche Grundlagen
- Schuld- und Sachenrecht
- Verwaltungsrecht
- Grundsätze wirtschaftlichen Handelns in der Sozialversicherung
- Rechnungswesen als Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrument in der Sozialversicherung
- Sozialversicherungsbetriebe im Wettbewerb
- Rechtsformen der Betriebe und Unternehmenskonzentration
- Geld und Zahlungsverkehr in der Sozialversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht gliedert sich in 6 Blöcke von jeweils 6 bis 8 Wochen Dauer.Termine für die Blockzeiten:

Besonderheiten
Nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb werden Möglichkeiten zur Teilnahme an einem Auslandspraktikum angeboten.Abschlüsse und Berechtigungen
Am Ende der Ausbildung wird eine landes- bzw. bundesunmittelbare Abschlussprüfung abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil.Mit Bestehen der Prüfung endet die Ausbildung. Gleichzeitig wird der Berufsschulabschluss erworben.
Anmeldung
Zu den Anmeldeformalitäten gelangen Sie über folgenden Link:Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner ist
Herr OStR Heinz Kötter
Tel.: 0541/500470
