Steuerfachangestellte/-r

Einschulung 2011/12

Für die neuen Auszubildenden im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r gelten die folgenden Einschulungsmodalitäten:

Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden im Sekretariat so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können. Den Anmeldebogen können Sie, wenn Ihre jetzigen Auszubildenden diesen nicht schon in der Schule erhalten haben, hier herunterladen oder telefonisch im Sekretariat unter der Nummer 0541 50047-0 anfordern.

Die Einschulung soll auch dieses Jahr wieder per Internet erfolgen. Da die Planungen für das nächste Schuljahr in der Regel erst kurz vor Beginn der Sommerferien abgeschlossen werden können, werden in der 27. Kalenderwoche die Informationen über die Anzahl der Klassen und deren Unterrichtstage an dieser Stelle bekannt gegeben. Sie haben dann, wie im letzten Jahr die Möglichkeit, Ihre Wünsche bezüglich der Klassenzuteilung anzugeben.

Über die Klassenzuteilung und den ersten Unterrichtstag werden wir Sie am 16. August 2011 per E-Mail benachrichtigen. Der Unterricht beginnt in diesen Klassen ab dem 18. August 2011.

Einschulung Steuerfachangestellte

 
 
 
 
 
 
 
  

Allgemeines

Steuerfachangestellte werden von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eingestellt. Sie führen Bücher, erstellen Jahresabschlüsse und fertigen Steuererklärungen in allen Steuerarten an und beraten Mandanten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen zu finden.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für Aufnahme ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerberatung.

Ausbilder bevorzugen Bewerber mit
  • Realschulabschluss (Sek. I bzw. erweiterter Sek. I) oder
  • erfolgreichem Abschluss der Höheren Handelsschule/Berufsfachschule für Realschüler/-innen oder
  • Allgemeiner Hochschulreife

Dauer des Bildungsganges

Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre möglich.

Unterrichtsinhalte

Allgemeinbildende Fächer:

Politik, Deutsch, Englisch, Religion

Berufbezogener Bereich:

Betriebslehre (Steuerlehre)
  • Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Grundlagen der Körperschaftsteuer
  • Ermittlung der Gewerbesteuer
  • Abgabenordnung
Rechnungswesen/Controlling
  • Grundlagen der Finanzbuchführung
  • Beschaffung und Absatzwirtschaft
  • Personalwirtschaft
  • Finanzwirtschaft
  • Anlagenwirtschaft
  • Buchungen im Steuerbereich
  • Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens,
    Grundzüge des Schuld- und Sachenrechts
  • Arbeitsrecht und soziale Sicherung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Investition und Finanzierung
  • Grundzüge der Wirtschaftsordnung und
    Wirtschaftspolitik

Unterrichtsorganisation

Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstufe) findet der Unterricht an zwei Tagen pro Woche, im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1 und 2) jeweils einmal wöchentlich statt.

Abschlüsse und Berechtigungen

Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung unter der Federführung der Steuerberaterkammer Niedersachsen abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil in den drei Fächern Steuerlehre (150 Minuten), Rechnungswesen (120 Minuten), Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten) und einer mündlichen Prüfung im Fach Mandantenorientierte Sachbearbeitung. Ab 2012 werden diese Abschlussprüfungen als Verbundprüfungen abgelegt, es werden also in mehreren Steuerberaterkammerbezirken in Deutschland dieselben Abschlussprüfungen zeitgleich geschrieben.

Mit Bestehen der Prüfung endet die Ausbildung. Gleichzeitig erreicht man unter bestimmten Notenvoraussetzungen den Berufsschulabschluss, gegebenenfalls auch den erweiterten Sekundarabschluss I.

Nach bestandener Abschlussprüfung als Steuerfachangestellte/r und drei Jahren Berufserfahrung ist es möglich, die Prüfung als Steuerfachwirt/in oder Bilanzbuchhalter/in abzulegen. Nach vier weiteren Jahren Praxis kann dann die Teilnahme an der Prüfung zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin erfolgen.
Eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist auch möglich nach zehn Jahren Berufserfahrung als Steuerfachangestellte/r oder nach einem erfolgreichen Hochschulstudium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern und zwei Jahren Praxis.

Anmeldung

Zu den Anmeldeformalitäten gelangen Sie über folgenden Link:

Ansprechpartner Fachgruppe

Frau StR'in Vetter
Tel.: 0541-500470

Senden Sie eine E-Mail an die Ansprechpartner der Fachgruppe Steuern